AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN
(Ausgabe Februar 2022)
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferungsbedingungen
(nachfolgend „AGB“) gelten für alle Lieferungen der
" borashop.ch" Aryhome GmbH (nachfolgend „Lieferant“).
1. Vertragsabschluss
1.1 Für den Umfang und die Ausführung der Lieferung ist die schriftliche Bestellung massgebend. Leistungen, welche darin nicht enthalten sind, werden separat in Rechnung gestellt.
1.2 Alle technischen Unterlagen (Prospekt, Zeichnungen, Fotos usw.) gelten nicht als Offerte. Änderungen von technischen Unterlagen sind jederzeit möglich.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, netto in Schweizer Franken, ab Lager des Lieferanten. Diese Preise schliessen die Kosten für Verpackung, Fracht, Transportversicherung, Abladen, Transport oder Aufstellung nicht ein. Diese Kosten werden separat verrechnet. Als im Preis inbegriffene und mitzuliefernde Zubehörteile gelten nur diejenigen, welche in der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten aufgeführt sind.
2.2 Rechnungen sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist, 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Verzug löst ohne besondere Mahnung einen Verzugszins gemäss Art. 104ff OR aus.
2.3 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport und Ablieferung aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden.
2.4 Die Verrechnung von Gegenforderungen, welche vom Lieferanten nicht schriftlich anerkannt sind, wird ausgeschlossen.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Geräte, Bestandteile und Zubehöre Eigentum des Lieferanten. Der Lieferant ist zur Eigentumsübertragung berechtigt, dies kann ohne Mitwirkung des Kunden erfolgen, wobei die Kosten für den Eintrag ins Eigentumsvorbehaltregister vom Lieferanten zu tragen sind. Ebenfalls kann der Lieferant eine Eigentumsübertragung einem allfälligen Vermieter mitteilen.
3.2 Standortveränderungen der Geräte und Domizilwechsel des Kunden vor fälliger Bezahlung des Kaufpreises sind dem Lieferanten schriftlich mitzuteilen. Die Weitervermietung oder Weiterverleihung der Geräte vor Übergang des Eigentums auf den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung des Lieferanten.
4. Liefertermin
Die vereinbarten Liefertermine werden vom Lieferanten nach Möglichkeit eingehalten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages infolge verspäteter Lieferung. Vorbehalten bleibt Ziff. 8 AGB (Rücktritt).
5. Transport
5.1 Versand und Transport der Lieferung werden vom Lieferanten auf Kosten und Gefahr des Kunden organisiert.
5.2 Nutzen und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Lieferungsort auf den Kunden über. Verzögert sich der Abgang der Lieferung aus vom Kunden zu verantwortenden Gründen, so gehen Nutzen und Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6. Prüfung der Lieferung und Mängelrüge
6.1 Der Kunde hat die Lieferung sofort bei Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel am gleichen Tag schriftlich dem Lieferanten anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gilt die Lieferung bzw. die Teillieferung als vollständig und genehmigt.
6.2 Zeigen sich später innerhalb der Garantiefrist Mängel auf, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht hätten entdeckt werden können, hat sie der Kunde dem Lieferanten sofort schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Lieferung trotz dieser Mängel als genehmigt.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Der Lieferant garantiert, dass die Geräte für den vorgesehenen Gebrauch einwandfrei funktionieren.
7.2 Erweist sich die Lieferung als nicht vertragsgemäss, so hat der Kunde dem Lieferanten umgehend Gelegenheit zu geben, die Mängel so rasch als möglich zu beheben. Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, sind vom Lieferanten auf seine Kosten innert angemessener Frist zu ersetzen.
7.3 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebs- oder Montagevorschriften (insbesondere wenn der Abscheider nicht sauber gehalten, die Maschine mit Wasser überfüllt oder ohne Wasser verwendet wird, nicht vom Lieferanten genehmigte Produkte wie Öle, Düfte, Reinigungsmittel etc. benützt werden), übermässiger Belastung, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse sowie infolge aller weiteren Gründe, die der Lieferant nicht zu vertreten hat (z.B. Zerstörung durch Dritte, Fälle von höherer Gewalt usw.). Die Garantie erlischt, wenn der Kunde Änderungen am Gerät vornimmt, welche der Lieferant nicht bewilligt hat.
7.4 Die Garantiezeit für Geräte von einem autorisierten Vertreter beträgt 3 Jahre ab Versand (bzw. ab Versandbereitschaft gemäss Ziff. 5.2.AGB) der Ware ab Lager. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Verjährungsfrist der Sachgewährleistung zu laufen. Ein Wechsel des Eigentümers beeinträchtigt den Lauf der beiden Fristen nicht.
7.5 Jeder weitere über die Garantieleistung hinausgehende Anspruch des Kunden wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz, Minderung des Preises oder Auflösung des Vertrages, oder wegen des Zusatzes eines aus der mangelhaften Lieferung entstandenen Schadens ist ausgeschlossen. Das gilt auch für Mängelfolgeschäden. An ihre Stelle tritt die Behebung der Mängel gemäss Ziff. 7.2 AGB.
8. Rücktritt
8.1 Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, örtliche Anordnungen, usw.) hat der Lieferant auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Lieferanten, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
8.2 Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristansetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
9. Gültigkeit der Bedingungen
9.1 Die Bestimmungen der schriftlichen Bestellung gehen den Bestimmungen dieser AGB vor.
9.2 Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so sollte dies die Gültigkeit des Vertrages insgesamt nicht berühren. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine Regelung ersetzt werden, die dem von den Parteien erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Kunden ist am Sitz der Angela Bruderer.
Der Vertrag zwischen Aryhome GmbH und dem Kunden untersteht dem materiellen Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regeln.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von
Aryhome GmbH .